Definition
Im Kontext des Vergaberechts bezeichnet der Begriff "Bieter" ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgibt. Der Bieter reagiert damit auf die Aufforderung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Angebot für eine bestimmte Leistung zu unterbreiten.
Abgrenzung zum Bewerber
Ein Bieter unterscheidet sich vom Bewerber dadurch, dass er bereits ein konkretes Angebot abgegeben hat. Ein Bewerber hingegen hat lediglich einen Teilnahmeantrag in einem Verhandlungsverfahren oder einem anderen mehrstufigen Verfahren gestellt. Sobald ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird und ein Angebot einreicht, wird er zum Bieter.
Rolle und Pflichten des Bieters
Der Bieter hat im Vergabeverfahren verschiedene Rechte und Pflichten:
- Er muss sein Angebot fristgerecht und vollständig einreichen
- Er ist an sein abgegebenes Angebot gebunden (Bindefrist)
- Er muss die Vergabeunterlagen beachten und die geforderten Nachweise erbringen
- Er hat das Recht auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren
- Er kann bei Verstößen gegen das Vergaberecht ein Nachprüfungsverfahren einleiten
Bietergemeinschaften
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, um gemeinsam ein Angebot abzugeben. Dies ist insbesondere bei größeren Aufträgen üblich, bei denen ein einzelnes Unternehmen nicht alle geforderten Leistungen erbringen kann.
Bieterrechte im Vergabeverfahren
Bieter haben das Recht auf:
- Gleichbehandlung im Verfahren
- Informationen über den Verfahrensstand
- Rügung von Vergabeverstößen
- Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer

