Allgemeine Geschäftsbedingungen

Updated: 
May 7, 2026

Bidpoint.ai der Homodeus UG, Stand: 06.05.2026

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Die Leistungen und Angebote der Homodeus zur Nutzung der Dienste erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Homodeus („Nutzungsbedingungen“). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Homodeus und dem Kunden („Nutzer“) ausschließlich. Sie gelten auch für den Fall entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Nutzers. Diese werden auch dann nicht angenommen, wenn Homodeus in Kenntnis der Bedingungen des Nutzers Leistungen erbringt, es sei denn, Abweichendes ist ausdrücklich in Textform vereinbart worden.

1.2 Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt durch eine von beiden Seiten (digital) unterzeichnete Erklärung oder durch Austausch übereinstimmender Erklärung in Textform zustande.

1.3 Die Homodeus UG, Rosenheimer Straße 226, 81669 München („Homodeus“) stellt Unternehmen unter der Domain https://bidpoint.ai sowie unter der App https://app.bidpoint.ai die Software-as-a-Service-Anwendung „Bidpoint.ai“ zur Automatisierung der Suche und Qualifizierung von öffentlichen Ausschreibungen („Software“) bereit.

2. Leistungen der Homodeus

2.1 Homodeus stellt dem Nutzer die Software während der Vertragslaufzeit zum Abruf über das Internet als personalisierten Zugang zur Verfügung. 

2.2 Die Software nutzt Open-Source-Large-Language-Modelle (Inference-Provider). Homodeus setzt dabei im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen eigene IT-Systeme und IT-Systeme Dritter ein. Dies beinhaltet insbesondere externe KI-Dienste, Open-Source-Modelle sowie Cloud-Anbieter. Homodeus behält sich das Recht vor, die technische Infrastruktur der Software zu ändern sowie den Wechsel von Inference-Providern zu Self-Hosting oder alternativen Cloud-Providern vorzunehmen. Ziff. 2.1 bleibt dabei unberührt.

2.3 Gegenstand der Software ist die automatisierte Suche, Klassifikation und das Monitoring öffentlicher Ausschreibungen sowie die Generierung KI-gestützter Zusammenfassungen von Ausschreibungen. Hierzu bietet die Software auch eine KI-gestützte Chat-Funktion an („Chat-Funktion“). Die Software nutzt als Datenquelle öffentliche Vergabeplattformen.

2.4 Jegliche kommerzielle Verwertung, Weitergabe oder Nutzung der Ergebnisse zur Entwicklung eigener Produkte oder Geschäftsmodelle sowie Scraping ist vorbehaltlich der Bestimmungen nach Ziff. 3 untersagt.

2.5 Homodeus schuldet dem Nutzer keine vergaberechtliche oder sonstige rechtliche Beratung.

2.6 Der Zugriff auf die Software erfolgt über die in der Produktbeschreibung genannten Internetbrowser oder der App. Homodeus stellt die Software bis zu dem Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem die Software betrieben wird, bereit („Übergabepunkt“). Die Internetverbindung zum Nutzer ist nicht Leistungsgegenstand. Der Nutzer kann die Software nur nutzen, wenn er über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Die erforderliche Bandbreite hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Nutzers ab.

2.7 Kurzfristige Einschränkungen der Plattform durch Server- oder Netzwerkprobleme, Cloud-Provider-Störungen oder Skalierungsgrenzen sind vom Nutzer hinzunehmen, soweit sie zumutbar sind. Homodeus darf die Software außerdem zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten („geplante Wartungszeiten“). Homodeus wird den Nutzer mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail über geplante Wartungszeiten informieren. Insgesamt darf die Dauer der geplanten Wartungszeiten vier (4) Stunden pro Monat nicht überschreiten.

3. Nutzungsgebühr, Zahlungsbedingungen 

3.1 Homodeus bietet Nutzern die kommerzielle Nutzung der Software in verschiedenen Abonnementformen („Abonnements“) an. Die Abonnements sind kostenpflichtig. Die Höhe der Nutzungsgebühr pro Abrechnungsperiode ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Die jährliche Nutzungsgebühr für die Softwarenutzung ist durch den Nutzer jeweils im Voraus für zwölf Monate zu entrichten. 

3.2 Pflegeleistungen (Wartung) der Homodeus in Bezug auf die Software sind bereits in der Nutzungsgebühr enthalten.

3.3 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zu begleichen.

3.4 Homodeus kann dem Nutzer einen kostenfreies Testzugang, begrenzt auf maximal 30 Tage und eine Lizenz pro Unternehmen, anbieten. Insoweit gelten besondere Bestimmungen (vgl. Ziffer 5).

3.5 Der Nutzer kann nur mit von Homodeus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Nutzer Ansprüche aus dem Vertrag über die Nutzung der Software nur mit vorheriger Zustimmung von Homodeus in Textform an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Nutzer nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

3.6 Kommt der Nutzer mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt Homodeus dem Nutzer eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung, ohne dass die Zahlung innerhalb dieser Frist erfolgt, ist Homodeus berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software zu sperren, bis die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet wird. Der Nutzer bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

3.7 Homodeus ist berechtigt, die Nutzungsgebühr für die Software durch Erklärung in Textform gegenüber dem Nutzer jährlich um bis zu 6 Prozent zu erhöhen, um eigene Kostenerhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Kosten für die technische Bereitstellung der SaaS-Lösung (Serverkapazitäten, Rechenzentrumsbetrieb, Datenspeicherung, Bandbreite), der Lizenzkosten für Drittsoftware und externer KI-Dienste, der Personalkosten für den technischen Support und die Wartung, der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutz und der allgemeinen Verwaltungskosten, die unmittelbar der Bereitstellung der Software zuzuordnen sind, abzufangen. Im Fall einer solchen Erhöhung setzt Homodeus den Nutzer mindestens drei Monate im Voraus per E-Mail in Kenntnis und gibt die Gründe für eine Erhöhung an. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag über die Nutzung der Software binnen einer Überlegungsfrist von sechs Wochen nach Mitteilung über die Erhöhung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Erhöhung in Kraft treten würde. Eine Preiserhöhung nach den vorstehenden Bestimmungen ist erstmals zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit zulässig.  

3.8 Soweit und solange sich die vorstehend genannten Kostenfaktoren tatsächlich und nachweisbar senken, ist Homodeus verpflichtet, die Nutzungsgebühr in entsprechendem Umfang zu senken. Ziff. 3. 7 gilt entsprechend.

3.9 Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Nutzungsrechte

4.1 Homodeus räumt dem Nutzer das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Eine Nutzung durch oder für Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist unzulässig. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist der Nutzer nicht berechtigt.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist das gemäß Ziffer 4.1 eingeräumte Nutzungsrecht an namentlich benannte natürliche Personen innerhalb der Organisation des Nutzers („Named User“) gebunden. Berechtigt zur Nutzung der Software sind damit ausschließlich die in der vertraglichen Vereinbarung namentlich aufgeführten Name User. Jeder Named User ist berechtigt, die Software über einen individuellen, persönlichen Benutzerzugang zu nutzen. Der Nutzer ist berechtigt, die Liste der Named User durch Mitteilung an Homodeus in Textform zu ändern. Hinzufügungen, Ersetzungen oder Löschungen von Named Usern werden wirksam, sobald Homodeus diese Mitteilung bestätigt hat. Homodeus ist berechtigt, Änderungen der Named User aus wichtigem Grund abzulehnen.

4.3 Das Named-User-Nutzungsrecht ist persönlich und nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob die Weitergabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Named User die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und keinem Unbefugten den Zugriff über ihren Benutzerzugang ermöglichen. Homodeus ist berechtigt, die Einhaltung der Named-User-Beschränkung im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch technische Maßnahmen zu überwachen.

4.4 Das Recht zur Nutzung der Software ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages und gegenständlich auf den Umfang der vereinbarten Nutzung beschränkt.

4.5 Jede über den in dieser Ziffer festgelegte Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung sowie die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Nutzungsrechtes an der Software ist ohne vorherige Einwilligung der Homodeus in Textform unzulässig. Die gesetzlichen Mindestrechte nach den §§ 69 a UrhG sowie § 69 d UrhG bleiben hiervon unberührt.

4.6 Die Anzahl der erworbenen Software-Nutzungsrechte sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Homodeus und dem Nutzer.

4.7 Homodeus kann das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 4 aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Nutzer die Software entgegen den Bestimmungen dieser Ziffer 4 nutzt oder sonst in erheblicher Weise gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

4.8 Homodeus behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte an und aus der Software vor. Dies gilt auch für die von der Software erzeugten Analyseergebnisse, soweit diese schutzfähig sind. Der Nutzer erhält an der Software ein einfaches, nicht übertragbares auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.

5. Testnutzung

5.1 Soweit Homodeus dem Nutzer ein unentgeltliches Nutzungsrecht zur Evaluierung der Software („Testabonnement“) einräumt, ist dieses auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzt. Das Testabonnement endet automatisch nach Ablauf der 30 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

5.2 Für die Nutzung des Testabonnements gilt abweichend von den Haftungsregeln unter Ziffer 10 Folgendes: Jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung von Homodeus ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht oder auf die Bestimmungen geltender Datenschutzgesetze zurückgeht. 

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Der Nutzer darf die Software nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen und nicht für vertragswidrige Zwecke missbrauchen. Inhalte, die der Nutzer mit der Software erstellt, speichert oder bereitstellt (zusammen „Daten des Nutzers“), dürfen nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Rechte Dritter verstoßen. Der Nutzer räumt Homodeus das Recht ein, die von Homodeus für den Nutzer zu speichernden Daten zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dem Nutzer ist es außerdem untersagt, Inhalte hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder auf andere Weise über den Dienst zugänglich zu machen, die einen schädlichen Code enthalten. Schädlicher Code im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Computerviren, Trojanische Pferde, Ransomware oder jede andere Software oder Daten, die dazu bestimmt oder geeignet sind, den Betrieb der Software, Systeme von Homodeus oder Dritter, oder die Daten anderer Nutzer zu beschädigen, zu stören, heimlich abzufangen, zu beeinträchtigen oder zu entwenden.

6.2 Sämtliche Rechte an den Daten des Nutzers bleiben beim Nutzer. 

6.3 Die vertragsgemäße Nutzung der Software setzt voraus, dass ein Profil des Unternehmens des Nutzers erstellt wird, welches für andere Nutzer der Software einsehbar ist. Neben den relevanten Unternehmensdaten enthält dieses Profil Kurzinformationen über Hintergrund, Tätigkeit und Ausrichtung des Nutzers ("Profil"), um der Software die Suchgenauigkeit der Software nach relevanten Ausschreibungen zu ermöglichen. 

6.4 Das Profil des Nutzers sowie der Nachrichtenaustausch des Nutzers mit der Chat-Funktion der Software dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.

6.5 Die Nutzung der Software setzt ferner voraus, dass der vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Nutzer zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. 

6.6 Die Konfiguration des IT-Systems des Nutzers ist Aufgabe des Nutzers. Die Einrichtung erfolgt durch den Nutzer in eigener Verantwortung. Der Nutzer darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Software ändern, erweitern oder gefährden. Der Nutzer benötigt für den Zugang zur Software Zugangsdaten, welche ihm von Homodeus übermittelt werden. Der Nutzer behandelt Zugangsdaten für die Software streng vertraulich. 

6.7 Hat der Nutzer den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Nutzers zur Software nutzt, so ist der Nutzer verpflichtet, Homodeus unverzüglich zu informieren.

6.8 Hat Homodeus konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Nutzer die Software entgegen den Bestimmungen dieser Ziffer 6 oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Nutzers unbefugt auf die Software zugreift, so ist Homodeus berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software ganz oder teilweise bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird Homodeus dem Nutzer vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Homodeus ist berechtigt, zur Gefahrenabwehr erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Inhalte zu sperren oder zu entfernen sowie den Zugang des Nutzers zur Software zu beschränken. Der Nutzer bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten. 

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Die Vertragsdauer zur Nutzung der Software („Vertragslaufzeit“) ergibt sich aus der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Individualvereinbarung („Angebot“). Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird oder die Vertragsparteien vorrangig etwas anderes vereinbaren.

7.2 Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für Homodeus insbesondere dann, wenn

7.2.1 der Nutzer sich mit der Nutzungsgebühr für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet,

7.2.2 der Nutzer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise von Homodeus oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder

7.2.3 der Nutzer nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung der Homodeus hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder

7.2.4 der Nutzer die geschäftlichen Tätigkeiten eingestellt hat, oder nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers darf Homdoeus jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers kündigen.

7.3 Kündigungserklärungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen. 

7.4 Nach Ende der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff auf die Software nicht mehr möglich. 

8. Datenexport

8.1 Der Nutzer kann seine Daten und Arbeitsergebnisse jederzeit aus der Software exportieren. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, einen solchen Export rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit in eigener Verantwortung zu veranlassen. Homodeus ist nicht verpflichtet, Daten des Nutzers über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus aufzubewahren oder dem Nutzer aktiv bereitzustellen.

8.2 Homodeus wird die bei ihr vorhandenen Daten des Nutzers 30 Tage nach Ende der Vertragslaufzeit löschen, sofern der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die von ihm exportierten Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind, oder die Aufbewahrung der Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zum Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten.

8.3 Der Nutzer darf nur zulässige Daten mittels der Software speichern.

9. Gewährleistung 

9.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die
Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

9.2 Der Nutzer hat Homodeus jegliche Mängel und Störungen der Software unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Software wird ausgeschlossen. 

10. Haftung

10.1 Homodeus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt 

10.1.1 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

10.1.2 für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

10.1.3 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

10.1.4 nach den zwingenden Vorschriften des Datenschutzrechts sowie

10.1.5 im Umfang einer von Homodeus übernommenen Garantie.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Homodeus der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung der Homodeus für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.5 Der Nutzer ist zur Schadensvermeidung und -minderung verpflichtet, beispielsweise durch Virenabwehr nach dem Stand der Technik und durch Nutzung von alternativen Funktionen in der Software bei Störungen oder Fehlern der Software.

10.6 Für unentgeltlich bereitgestellte Testabonnements der Software gelten die obigen Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung mit der Maßgabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10.1.1 bis 10.1.5, ausgeschlossen ist.

10.7 Soweit die Schadensersatzhaftung Homodeus gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Homodeus.

10.8 Homodeus ist nicht für Ausfälle der Software durch Leistungsprobleme beim Nutzer verantwortlich, die auf nicht funktionstüchtiger Hardware, mangelhafter Drittsoftware oder einer nicht ausreichenden Internetbandbreite basieren.

10.9 Homodeus übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der durch das KI-System erzeugten Auswertungen, Zusammenfassungen, Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit, Konsistenz, Konfiguration, Beständigkeit, Qualität, Gewichtungen oder Interpretationen. Die im Rahmen der Ausschreibungsanalyse eingesetzte Software kann faktisch unzutreffende, unvollständige oder erfundene Informationen generieren oder halluzinieren. Der Nutzer ist insoweit verpflichtet, die Analyseergebnisse auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

10.10 Soweit Informationen in der Software durch Dritte zur Verfügung gestellt werden, kann Homodeus diese nicht überprüfen, macht sich diese daher nicht zu Eigen und übernimmt folglich vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10.1.1 bis 10.1.5 keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Qualität der Informationen.

10.11 Soweit die gemäß Ziffer 10.10 von Dritten bereitgestellten Informationen durch KI-gestützte Funktionen der Software zusammengefasst, interpretiert oder wiedergegeben werden, obliegt es dem Nutzer, diese Daten zu verifizieren. 

10.12 Im Übrigen trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die Verwendung, Prüfung und Freigabe sämtlicher durch die Software erzeugten Ergebnisse. Homodeus übernimmt vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10.1.1 bis 10.1.5 keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit der von der Software erzeugten Ergebnisse. Dem Nutzer ist bewusst, dass aufgrund der probabilistischen Arbeitsweise der KI-Modelle unrichtige oder unvollständige Informationen ("Halluzinationen") generiert werden können.

11. Höhere Gewalt

11.1 Höhere Gewalt bezeichnet Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, nicht durch diese zu vertreten sind und auch bei Beachtung der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen insbesondere:

11.1.1 Naturkatastrophen und Elementarereignisse (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Brände, Blitzschlag);

11.1.2 Kriegshandlungen, terroristische Anschläge, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen und Arbeitskampfmaßnahmen, soweit sie nicht vom Einflussbereich der betroffenen Partei erfasst werden können;

11.1.3 behördliche Maßnahmen, Anordnungen oder Verfügungen, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren;

11.1.4 Epidemien, Pandemien und Quarantänemaßnahmen;

11.1.5 Ausfälle der Energieversorgung, der Telekommunikationsinfrastruktur oder anderer kritischer Infrastrukturen;

11.1.6 schwere Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen oder auf die Systeme Homodeus, die auch bei Anwendung branchenüblicher Sicherheitsstandards nicht verhindert werden konnten;

11.1.7 Ausfälle, Störungen oder Leistungseinschränkungen bei Cloud-Infrastrukturdiensten Dritter (insbesondere bei IaaS-, PaaS-Anbietern und Inference Providern), soweit diese nicht im Einflussbereich von Homodeus liegen, nicht durch Homodeus zu vertreten sind und auch durch zumutbare Maßnahmen (insbesondere redundante Auslegung bei verschiedenen Cloud-Anbietern) nicht vermieden werden konnten;

11.1.8 sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und nicht zu vertretende Ereignisse, die nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als höhere Gewalt anzusehen sind.

11.2 Sind die Vertragsparteien durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, werden sie von ihren Leistungspflichten für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses befreit. Dies gilt insbesondere für die Pflicht von Homodeus zur Bereitstellung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit der Software sowie für die Pflicht des Nutzers zur Zahlung der Vergütung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit. Die übrigen vertraglichen Pflichten, insbesondere Informations- und Mitwirkungspflichten sowie die Pflicht zur Schadensminderung, bleiben unberührt.

11.3 Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail oder über die im Vertrag benannten Kommunikationskanäle) über das Vorliegen, die Art und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu unterrichten. Soweit möglich, ist die Partei verpflichtet, nachweislich geeignete Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung der Auswirkungen des Ereignisses zu ergreifen und die andere Partei hierüber regelmäßig zu informieren.

11.4 Hält ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Werktage an oder ist absehbar, dass es länger als 30 Werktage andauern wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht entsteht erstmals nach Ablauf einer Frist von 30 Werktagen seit Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt.

11.5 Regelmäßige Wartungsarbeiten, geplante Systemaktualisierungen sowie Ausfälle, die durch Homodeus zu vertreten sind, gelten nicht als höhere Gewalt. 

11.6 Die Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen, die Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses sowie dafür, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung der Folgen ergriffen hat.

11.7 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung von Homodeus für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB bestehen. Die vorstehende Klausel dient lediglich der Regelung von Fällen höherer Gewalt, die nicht im Einflussbereich von Homodeus liegen und auch durch sorgfältige Auswahl und Überwachung von Erfüllungsgehilfen nicht vermieden werden konnten. Soweit ein Ausfall auf Verschulden eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, kann sich Homodeus nicht auf diese Klausel berufen.

12. Geheimhaltung

12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Durchführung dieses Vertrages von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch während der Dauer dieses Vertrages und über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bereits öffentlich bekannt oder müssen aufgrund einer gerichtlichen und/oder behördlichen Verfügung offengelegt werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

12.2 Die Vertragspartner machen geheimhaltungspflichtige Gegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung von Aufgaben benötigen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrages stehen. Diese Personen sind über diese Geheimhaltungsverpflichtung zu informieren.

13. Vertragsstrafe

13.1 Für den Fall, dass der Nutzer die Software vertragswidrig nutzt („Vertragsverstoß“), ist der Nutzer verpflichtet, Homodeus eine angemessene Vertragsstrafe pro Verstoß zu zahlen, die von Homodeus im Einzelfall nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall von einem Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe ist dabei auf den tatsächlich entstandenen Schaden anzurechnen. 

13.2 Handelt es sich bei dem Vertragsverstoß um einen andauernden Verstoß, ist der Nutzer für jeden Monat, den dieser Verstoß andauert, zu einer weiteren Zahlung an Homodeus gem. Ziff. 12.1 verpflichtet. 

13.3 Das Recht von Homodeus, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

14. Datenschutz

Soweit Homodeus bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten des Nutzers verarbeitet, wird sie im Auftrag des Nutzers im Sinne der einschlägigen Datenschutzgesetze tätig. Homodeus wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer Weisungen des Nutzers in Textform und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden die Vertragsparteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen. Homodeus sichert die Daten nach dem aktuellen Stand der Technik. Dennoch obliegt es dem Nutzer, für eine regelmäßige und fachgerechte Sicherung seiner Daten zu sorgen. Bei einem Datenverlust wird sich das Unterlassen einer solchen Datensicherung im Rahmen von § 254 BGB haftungsmindernd auswirken. Die Haftung von Homodeus beschränkt sich auf den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.

15. Moderationsklausel

15.1 Homodeus ist berechtigt, von Nutzern über die Chatfunktion erstellte Inhalte und Texte automatisiert und/oder manuell zu überprüfen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie dieser Vereinbarung sicherzustellen.

15.2 Der Nutzer darf keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonst unzulässigen Inhalte verbreiten.

15.3 Ziff. 6.8 gilt entsprechend.

16. Änderung der Leistungen und Vertragsbedingungen

16.1. Homodeus ist berechtigt, die Software und die bereitgestellten Dienstleistungen zu ändern, soweit dies erforderlich ist

a) zur Beseitigung von Sicherheitslücken und zur Verbesserung der IT-Sicherheit;

b) zur Anpassung an neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen;

c) zur Behebung technischer Fehler und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit;

d) zur technischen Weiterentwicklung unter Beibehaltung der vertraglich vereinbarten Funktionalitäten.

Homodeus wird den Nutzer vor solchen Änderungen in angemessener Frist vor deren Umsetzung informieren, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Änderungen nach Ziffer 16.1 lit. a) und c) können auch ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, soweit dies zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken oder zur Vermeidung schwerwiegender Funktionsstörungen erforderlich ist. 

16.2 Änderungen, die über die in Ziffer 16.1 genannten Anpassungen hinausgehen und den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder die Funktionalitäten wesentlich beeinträchtigen, bedürfen der Zustimmung des Nutzers. Als wesentlich gelten insbesondere:

a) die Einschränkung oder Entfernung von Funktionalitäten, die für die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Nutzer erforderlich sind;

b) Änderungen, die zu erheblichen Folgeinvestitionen des Nutzers führen oder seine eigene Leistungserbringung nachteilig beeinflussen;

Homodeus wird den Nutzer über solche beabsichtigten Änderungen unter Angabe der Gründe und der vorgesehenen Änderungen in Textform informieren. 

16.3 Widerspricht der Nutzer einer Änderung nach Ziffer 16.1 fristgerecht, haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist ausgeübt wird. Soweit Änderungen unter 16.1 fallen, gelten sie als vereinbart, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Homodeus wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders darauf hinweisen, dass die Änderung als vereinbart gilt, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht. Stimmt der Nutzer einer wesentlichen Änderung nach Ziffer 16.2 nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu oder widerspricht er der Änderung, so ist Homodeus berechtigt, den Vertrag innerhalb vertraglich geltender Kündigungsfristen zu kündigen. 

16.4 Bei der Ausübung des Änderungsrechts hat Homodeus die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Die Änderung muss dem billigen Ermessen entsprechen (§ 315 BGB).

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten die vorliegenden Nutzungsbedingungen geändert oder ergänzt werden, ist hierzu eine Vereinbarung der Vertragsparteien in Textform erforderlich. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

17.2 Die Vertragsparteien vereinbaren in Hinblick auf und im Zusammenhang mit der Nutzung der Software der Homodeus die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

17.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diese Nutzungsbedingungen ist, wenn es sich beim Nutzer um einen Kaufmann handelt, bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Nutzern, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, München.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder zum Teil unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.