Kurz gefasst: Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt. Für Bieter entscheiden diese Werte, ob ein Auftrag europaweit oder nur national ausgeschrieben wird – mit direkten Konsequenzen für Wettbewerb, Fristen und Verfahrensanforderungen.
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Welche Schwellenwerte gelten ab 2026 konkret?
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren: Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden müssen ab 143.000 Euro EU-weit ausgeschrieben werden. Für alle anderen öffentlichen Auftraggeber gilt ein Schwellenwert von 221.000 Euro. Bauaufträge sind ab einem geschätzten Auftragswert von 5.538.000 Euro europaweit bekanntzumachen. Sektorenauftraggeber aus den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr unterliegen ab 443.000 Euro dem EU-Vergaberecht. Diese Werte werden alle zwei Jahre im Rahmen des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) überprüft und angepasst.
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Warum sind diese Schwellenwerte für Bieter so bedeutsam?
Die Schwellenwerte entscheiden grundlegend darüber, welches Vergaberecht zur Anwendung kommt. Oberhalb der Grenzen gelten die strengeren EU-Vergaberichtlinien mit verpflichtenden EU-weiten Bekanntmachungen, klar definierten Mindestfristen und erhöhten formalen Anforderungen. Unterhalb der Schwellen greifen nationales Recht wie die UVgO oder die VOB/A, die den Vergabestellen mehr Spielraum lassen und häufig zu schnelleren Verfahren führen. Für Bieter bedeutet das: Aufträge knapp unter der Schwelle können national und damit oft erheblich zügiger vergeben werden, was kürzere Angebotsfristen und weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringt.
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Was ändert sich gegenüber den bisherigen Werten?
Die neuen Schwellenwerte für 2026 sind das Ergebnis der turnusmäßigen Anpassung, die alle zwei Jahre auf Basis des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) erfolgt. Die konkreten Vorgängerwerte der Periode 2024 bis 2025 gehen aus der vorliegenden Quelle nicht hervor. Festzuhalten ist jedoch: Die EU-Kommission passt die Grenzen regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen an. Unternehmen, die ihre internen Vergabekalkulationen auf veralteten Werten aufgebaut haben, riskieren Fehleinschätzungen darüber, ob ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss oder nicht.
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Was müssen Bieter und Vergabestellen jetzt konkret tun?
Vergabestellen sind verpflichtet, ihre internen Wertgrenzen, Formulare und Verfahrensabläufe an die neuen Schwellenwerte anzupassen. Für Bieter ist es ebenso wichtig, die eigene Auftragsrecherche neu zu kalibrieren: Wer bislang bestimmte Auftragskategorien nur auf EU-weiten Plattformen verfolgt hat, sollte prüfen, ob relevante Aufträge nun unterhalb der Schwellen national vergeben werden. Unternehmen sollten außerdem ihre internen Compliance-Dokumente und Angebotsvorlagen aktualisieren, um korrekte Verfahrensanforderungen von Anfang an einzuplanen. Die aktualisierten Werte sind auf evergabe-online.info abrufbar.
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Emmas Einordnung
Schwellenwerte klingen technisch, sind in der Praxis aber einer der wichtigsten Orientierungspunkte im Vergaberecht. Ich erlebe regelmäßig, dass Bieter die aktualisierten Grenzen zu spät auf dem Schirm haben und dann entweder Aufträge verpassen oder Verfahrensanforderungen falsch einschätzen. Besonders kritisch ist der Bereich knapp unter der Schwelle: Nationale Verfahren laufen schneller, haben kürzere Fristen und erscheinen oft erst spät auf den großen EU-Plattformen. Wer hier nicht aktiv nach nationalen Ausschreibungen sucht, verliert echte Chancen. Mein Rat: Jetzt sofort interne Checklisten und Suchfilter auf die neuen Werte anpassen, bevor das erste relevante Verfahren 2026 an Ihnen vorbeizieht.



