Vergabetransformationspaket 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die öffentliche Beschaffung in Deutschland steht vor einem umfassenden Wandel: Mit dem sogenannten „Vergabetransformationspaket“ will die Bundesregierung das Vergaberecht moderner, einfacher und nachhaltiger gestalten. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren nach den Neuwahlen 2025 erneut angestoßen werden muss, ist bereits jetzt klar: Die Grundpfeiler der Reform – Entbürokratisierung, Klimaschutz, Innovationsförderung und KMU-Zugang – werden das öffentliche Ausschreibungswesen der Zukunft prägen. Für Unternehmen, die regelmäßig an Ausschreibungen teilnehmen, ist es daher essenziell, sich frühzeitig mit den geplanten Neuerungen auseinanderzusetzen.

Am 27. November 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das sogenannte „Vergabetransformationspaket“ beschlossen. Das Paket zielt darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, Innovation und Nachhaltigkeit zu stärken und gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen, um Sie optimal auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.

1. Was ist das „Vergabetransformationspaket“ und warum kommt es jetzt?

Das Vergabetransformationspaket bündelt verschiedene Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Ziel ist es, Vergabeverfahren schneller, einfacher und nachhaltiger zu machen sowie die Innovationskraft von Unternehmen besser zu nutzen. Diese Reform reagiert auf jahrelange Kritik an bürokratischen Hürden und auf den Wunsch, die öffentliche Beschaffung stärker als Instrument für nachhaltige Entwicklung und Innovation zu nutzen.

2. Wie ist der Zeitplan der Reform?

  • 18. Oktober 2024: Referentenentwurf veröffentlicht, Beginn der Anhörungen.
  • 27. November 2024: Beschluss des Regierungsentwurfs.
  • 20. Dezember 2024: Übergabe an den Bundestag (BT-Drucksache 20/14344).
  • Februar 2025: Aufgrund der Bundestagsneuwahlen verzögert sich der Gesetzgebungsprozess. Der neue Bundestag muss den Entwurf neu beraten.

Obwohl das Gesetz aktuell noch nicht in Kraft ist, zeigt der Entwurf klar die zukünftige Richtung auf.

3. Welche zentralen Änderungen beinhaltet das Paket?

Säule 1: Vereinfachung und Beschleunigung

  • Direktaufträge bis 15.000 € (bisher 1.000 €) ermöglichen schnelle, unbürokratische Beschaffungen.
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € und Verhandlungsvergaben bis 50.000 € reduzieren Aufwand und Bearbeitungszeiten.
  • Deutliche Vereinfachung der Nachweispflichten durch Eigenerklärungen.

Säule 2: Nachhaltigkeit und Klimaschutz

  • Nachhaltigkeitskriterien werden verpflichtend und müssen explizit berücksichtigt werden.
  • Einführung von Positivlisten nachhaltiger Produkte und Integration von Negativlisten aus der AVV Klima in die Vergabeordnung.

Säule 3: Innovation, Start-ups und KMU

  • Spezielle Direktaufträge bis 100.000 € für innovative Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen.
  • Anpassung der Eignungsanforderungen speziell für Start-ups, um geringe Umsätze in der Startphase besser zu berücksichtigen.
  • Flexiblere Losvergabe, aber auch Möglichkeit der Gesamtvergabe bei schnellem Projektfortschritt.

Digitalisierung als Querschnittsthema

  • Verbindliche elektronische Prozesse (Textform statt Schriftform) für Angebote und Nachprüfungsverfahren.
  • Einheitliche elektronische Plattformen für Bekanntmachungen und Vergabeverfahren.

4. Welche konkreten Schritte sollten Unternehmen jetzt unternehmen?

  • Nachhaltigkeitsprofile aufbauen: Dokumentieren Sie CO₂-Bilanzen und soziale Standards Ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Digitale Nachweismappen erstellen: Bereiten Sie standardisierte Eigenerklärungen vor, um Nachweise schnell bereitstellen zu können.
  • Innovationspotenzial hervorheben: Stellen Sie heraus, welchen Mehrwert Ihre Lösung bietet – das erhöht die Chance auf Direktaufträge.
  • Interne Prozesse digitalisieren: Prüfen Sie Ihre Systeme auf Kompatibilität mit digitalen Anforderungen (Textform, eForms, elektronische Signaturen).

5. Was sollten öffentliche Auftraggeber jetzt beachten?

  • Leitfäden und Schwellenwerte aktualisieren: Anpassung interner Vergaberichtlinien an die neuen Wertgrenzen und Kriterien.
  • E-Vergabe-Systeme prüfen: Sicherstellen, dass digitale Prozesse und Schnittstellen zu zentralen Vergabeplattformen funktionieren.
  • Dokumentationsprozesse verschlanken: Nutzung von Eigenerklärungen und Begründungsvorlagen für Gesamtvergaben vorbereiten.

6. Warum sollten sich Unternehmen trotz der Verzögerung vorbereiten?

Auch wenn der Gesetzgebungsprozess aktuell stockt, zeigt der Entwurf, wohin die Reise bei öffentlichen Vergaben geht: Weniger Bürokratie, mehr Nachhaltigkeit und Innovation. Unternehmen, die sich jetzt auf diese Neuerungen vorbereiten, werden künftig deutliche Wettbewerbsvorteile genießen.

Fazit

Das Vergabetransformationspaket bietet Chancen für innovative Unternehmen, Start-ups und KMU, sich stärker am öffentlichen Markt zu positionieren. Indem Sie frühzeitig Ihre internen Strukturen anpassen, Nachhaltigkeitsaspekte integrieren und Ihre Prozesse digitalisieren, sichern Sie sich entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Bleiben Sie dran – denn wer vorbereitet ist, profitiert.

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